Aletta wird grün – die Natur kehrt zurück – jetzt fehlen nur noch unsere Schülerinnen & Schüler

Normalerweise sollte der Schulgarten, unsere Dachterrasse und diese vielen weiteren grünen Ecken von unseren Schülerinnen & Schülern zusammen mit unserer Sozialpädagogin Aileen Dötsch wiederbelebt werden. Doch Corona soll kein Grund sein, dass unsere Schule nicht aufblüht, dachte sich wohl auch Frau Dötsch. Rotkehlchen, Bienen und Schnecken sind schon wieder da, jetzt fehlen nur noch unsere Schülerinnen und Schüler.

Wir vermissen euch und wollen euch an dieser Stelle die vielen neuen, blühenden Ecken der Aletta-Haniel-Gesamtschule zeigen.

Ein großer Dank für ihr Engagement geht an Aileen Dötsch –
es ist einfach super geworden

Wichtige Informationen für den Unterrichtsablauf ab dem 19.04.2021!

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

weiterhin bleibt unsere schulische Situation sehr bestimmt durch das dynamische Infektionsgeschehen. Daher hat die Landesregierung beschlossen, dass ab kommenden Montag, 19. April, der Unterricht eigentlich wieder im Wechselunterricht aufgenommen werden soll.  Geltende Regelungen sollen sich an den Vorgaben der Gesetzesvorlage des Bundes orientieren. Weiter heißt es da, dass Schulen bei einer Inzidenz ab 200 wieder in den Distanzunterricht zurückkehren. Dieser Wert von 200 ist in Duisburg leider überschritten, so dass wir auch ab Montag folgende bekannte Regelungen haben.

Distanzunterricht

Für die Jahrgänge 5 bis 9 und den Jahrgang 11 gibt es zunächst weiter Distanzunterricht.

Wechselmodell zwischen Präsenz- und Distanzunterricht

  • Für die Jahrgänge 10, 12 und 13 findet Präsenzunterricht statt. 
  • Die Schülerinnen und Schüler werden über IServ durch die Klassenleitungen bzw. durch die Beratungslehrkräfte der Oberstufe informiert.

Testpflicht

  • Für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und sonstiges schulisches Personal gilt weiter eine verpflichtende Selbsttestung, die in der Schule durchgeführt werden soll.
  • Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
  • Ohne negative Testvorlage ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich.

Hygieneregeln

  • Weiterhin gelten strenge Hygieneregeln, um die Möglichkeit einer Ansteckung zu minimieren. Wir gehen davon aus, dass unsere Schülerinnen und Schüler wie bisher auch schon sehr gewissenhaft an die Einhaltung denken.

Ich danke euch und Ihnen auch im Namen des ganzen Kollegiums  für die bisher gezeigte Unterstützung und das Verständnis.
Bitte bleibt und bleiben Sie gesund.

Petra Drobek