Digitales Lernen

Unsere Regeln für gelungene Videokonferenzen (Stand: Februar 2021)

Regeln für Videokonferenzen

Lernen zwischen Präsenz- und Distanzunterricht an der Aletta-Haniel-Gesamtschule (Stand: November 2020)

Verbindliche Leitlinien für das "Lernen auf Distanz"

„Plane den Unterricht stets so, dass er mit möglichst wenigen Änderungen sowohl im Präsenz- als auch im reinen Distanzunterricht oder im Blended Learning lernförderlich umsetzbar ist.“[1]

In diesem Schuljahr 2020/21 soll der Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Distanzunterricht kann jederzeit bei einem durch den Corona-Virus verursachten Infektionsgeschehen in Betracht kommen. Deshalb müssen Phasen des Distanzunterrichts immer schon im Präsenzunterricht mitgedacht werden. Ganz wichtig ist, dass der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht – anders als im letzten Schuljahr – gleichwertig ist, d. h. alle Schülerinnen und Schüler sind zu einer Teilnahme verpflichtet und die Leistungen werden in allen Fächern bewertet.

Anders als im letzten Schuljahr, wo die komplette Schließung der Schule für alle Beteiligten doch sehr plötzlich kam, sind wir in diesem Schuljahr alleine schon durch unsere gemeinsame Kommunikationsplattform IServ gut vorbereitet.

Unabhängig von der aktuellen Notwendigkeit den Distanzunterricht in diesem Schuljahr immer bereits im Präsenzunterricht mitzudenken, hat die Corona bedingte Situation natürlich auch dazu beigetragen, notwendige Entwicklungsprozesse voranzutreiben, die durch eine systematische Nutzung digitaler Lern-, Arbeits- und Kommunikationsformate jede Schülerin und jeden Schüler besser auf die  zukünftige Arbeitswelt vorbereiten können. Insofern sind die folgenden Regelungen auch zukünftig in unterschiedlichen Situationen umsetzbar.

Im Falle einer notwendigen Umstellung vom Präsenz- zum Distanzunterricht sind mehrere Modelle möglich, zu denen wir folgende Leitlinien formuliert haben:

Quarantäne ganzer Lerngruppen

Sollte eine ganze Lerngruppe aufgrund der Pandemie im Distanzlernen unterrichtet werden, so gelten folgende Absprachen:

Das Distanzlernen findet nach den im Stundenplan festgelegten Zeiten statt.

  • Der Online-Unterricht bedeutet, dass die Beschäftigung mit dem Unterrichtsstoff den Umfang der im Stundenplan festgelegten Zeiten entsprechen soll.
  • Dabei bietet IServ verschiedene Möglichkeiten, wie Videokonferenzen, Telefonate, Kommunikation über IServ und diese werden für den informellen Austausch, für die mündliche Rückmeldung, für die Reflexion des eigenen Lernens und für weitere Vereinbarungen und Absprachen genutzt.  Material und Aufgaben werden über IServ einheitlich für die JG bereitgestellt.  Abhängig vom Umfang der Online-Stunde werden für die restlichen Stunden/Min Material und Aufgaben zur Verfügung gestellt. Die Materialien und die Aufgaben sollten so gestaltet sein, dass sie auch Übungsmöglichkeiten mit Lösungen zur selbstständigen Kontrolle integrieren. Die Aufgaben werden von den Schülerinnen und Schülern über IServ eingereicht, anschließend von der jeweiligen Fachlehrkraft bewertet und kommentiert.
  • Rückmeldung: Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse/des Kurses erhalten in regelmäßigen Abständen wöchentlich oder zweiwöchentlich (je nach Stufe) zu den eingereichten Aufgaben/Ergebnissen ein Feedback über IServ (korrigierte Datei, schriftlicher Kommentar, Audio- oder Videokommentar)
  •  Erreichbarkeit der Lehrkraft für die Schülerinnen und Schüler: Die Lehrkraft ist während der Unterrichtsstunden des Faches/Kurses nach Stundenplan über IServ, Telefon, Chat, oder E-Mail für die Schülerinnen und Schüler erreichbar, um Fragen zu den bei  IServ  eingestellten Materialien/Aufgaben zu beantworten. Die Lehrkraft klärt mit den Schülerinnen und Schülern, wie in einem solchen Fall die Kommunikation realisiert wird.

Quarantänefälle einzelner Schülerinnen oder Schüler oder Teilgruppen von Lerngruppen

Wenn eine  einzelne Schülerin oder ein einzelner Schüler  in Quarantäne gestellt ist, erhält sie oder er von den Lehrkräften ebenfalls  Material über die IServ-Plattform. Die Aufgaben werden nach Absprache von den Schülerinnen und Schülern über IServ eingereicht, anschließend von der jeweiligen Fachlehrkraft bewertet und kommentiert. Die Rückmeldung erfolgt ebenfalls über IServ. Auch hier ist es uns wichtig, dass wir eine Beziehung zu unseren Schülerinnen und Schülern aufrechterhalten, so dass wir natürlich bei Bedarf auch auf telefonische Kontakte zurückgreifen. Insbesondere für Klassenlehrerinnen und –lehrer unserer Schule ist dies ein wichtiger Teil der Beziehungsarbeit.

Quarantänefälle einzelner Lehrkräfte

Wenn einzelne Lehrkräfte in Quarantäne sind, versorgen diese ihre Lerngruppen ebenfalls über IServ mit Material. In der Sekundarstufe I erhalten die Lerngruppen das Material in der Schule digital oder in gedruckter Form und der Unterricht wird durch eine Lehrkraft vertreten.

In der Sekundarstufe II werden den Schülerinnen und Schülern bei vorhersehbarem Unterrichtsausfall (SLZ-Stunden) grundsätzlich auch im Quarantänefall über IServ Materialien zur Verfügung gestellt.

Im Falle einer Erkrankung von Schülerinnen und Schülern oder Lehrkräften In einem solchen Krankheitsfall sollen diese sich die Betroffenen selbstverständlich erholen und genesen. Hier ist eine Versorgung mit Aufgaben bis zur Genesung nicht vorgesehen, weil die Gesundheit im Vordergrund steht. Lehrkräfte werden dann durch andere Lehrkräfte vertreten.


[1] Vgl. Handreichung zur lernförderlichen Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht; Ministerium für Schule und Bildung NRW