FOR Q • FOR • HA 10 • HA 9
Fachoberschulreife mit Qualifikation (FORQ)
Fächergruppen:
- D, E, M, WP1
- übriges Fach: Che, Phy, Bio, Rel, Erd usw.
Bedingungen für die Vergabe von FORQ | ||
Grundvoraussetzungen: | 3 E-Kurse | Wichtige Hinweise:
Der zusätzliche E-Kurs muss befriedigend sein. Ausreichende Leistungen in zusätzlichen E-Kursen werden wie befriedigende Leistungen in Grundkursen betrachtet und müssen ggf. ausgeglichen werden. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden. |
E-Kurse und WP1: | befriedigend | |
G-Kurse: | gut | |
andere Fächer: | befriedigend |
Ausgleichsmöglichkeiten | |
kein Abschluss, weil… | Abschluss durch Ausgleich |
D oder M oder E oder WP1 um mehr als eine Notenstufe unterschritten | ——— |
D oder M oder E oder WP1 in mehr als einem Fach um 1 Notenstufe unterschritten | ——— |
D oder M oder E oder WP1 um 1 Notenstufe unterschritten | eines dieser Fächer um 1 Notenstufe besser als erforderlich |
bis zu 3 ausreichend in den übrigen Fächern | bis zu 3 mal gut in den anderen Fächern |
bis zu 2 ausreichend und 1 mangelhaft in den übrigen Fächern | bis zu 3 mal gut in den anderen Fächern |
Nachprüfung: Eine Nachprüfung kann nur in einem Fach mit Minderleistungen bezogen auf die jeweils geforderte Leistung abgelegt werden. Eine Nachprüfung in einem Fach mit Minderleistung kann auch abgelegt werden, wenn bei Verbesserung um eine Note und anschließender Anwendung der Ausgleichsbestimmungen ein Abschluss oder eine Berechtigung vergeben werden kann. Eine Nachprüfung ist allerdings nicht zulässig, um das nachgeprüfte Fach zu einem Ausgleichsfach zu machen. In einem Fach mit der Note „ungenügend“ kann keine Nachprüfung durchgeführt werden.