Um John F. Kennedy zu zitieren „There is only one thing in the long run more expensive than education: no education.“ (Über lange Sicht gibt es nur eine Sache die teurer ist als Bildung: keine Bildung)
Wenn Sie z. B. Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Wohngeld erhalten, haben Sie Anspruch auf 156,-EUR pro Kind und Jahr für das dringend benötigte Schulmaterial. Dieses Geld ist für die Bildung Ihres Kindes.
Sie erhalten das Geld in zwei Teilen:
- 104,- EUR zum 01. August
- 52,- EUR zum 01. Februar
(smol)