Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 02.11.2021 aufzuheben.
Konkret bedeutet dies:
- Ab dem 2. November 2021 ist für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Sobald eine Schülerin oder ein Schüler sich nicht an einem festen Sitzplatz befindet, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig und wird sowohl von der Schülervertretung unserer Schule als auch vom Kollegium empfohlen.
- Tests finden an drei Tagen in der Woche statt.
- Weiterhin gelten selbstverständlich immer noch die bekannten AHA+L Regeln.
Im Namen des Kollegiums wünsche ich uns allen eine gesunde und angenehme Schul-Zeit
Petra Drobek