Corona-Update – Regeln zur Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 02.11.2021 aufzuheben. 

Konkret bedeutet dies:

  • Ab dem 2. November 2021 ist für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Sobald eine Schülerin oder ein Schüler sich nicht an einem festen Sitzplatz befindet, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. 
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig und wird sowohl von der Schülervertretung unserer Schule als auch vom Kollegium empfohlen.
  • Tests finden an drei Tagen in der Woche statt.
  • Weiterhin gelten selbstverständlich immer noch die bekannten AHA+L Regeln.

Im Namen des Kollegiums wünsche ich uns allen eine gesunde und angenehme Schul-Zeit

Petra Drobek

Herbstgrüße zu den Ferien

Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

im Namen des Kollegiums wünsche ich euch und Ihnen erholsame und schöne Herbstferien.

Wir sehen uns am 25.10.2021 in der Schule wieder. Zum jetzigen Zeitpunkt sind für den ersten Schultag folgende Punkte zu berücksichtigen.

  • Am ersten Tag nach den Herbstferien werden wir sofort in der ersten Stunde mit dem Testen starten.
  • Im Anschluss daran wird weiterhin in unserem bekannten Rhythmus dreimal wöchentlich auf jeden Fall bis zu den Weihnachtsferien getestet.
  • Sobald es weitere Informationen (z. B. Maskenpflicht) vom Schulministerium gibt, werden wir euch und Sie auf dieser Seite oder über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, Beratungslehrkräfte informieren.
  • Noch ein Hinweis für Reiserückkehrer: Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete).  Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren – unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung – in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Herzliche Grüße
Petra Drobek

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