Corona-Update – Regeln zur Maskenpflicht am Sitzplatz

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 02.11.2021 aufzuheben. 

Konkret bedeutet dies:

  • Ab dem 2. November 2021 ist für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Sobald eine Schülerin oder ein Schüler sich nicht an einem festen Sitzplatz befindet, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. 
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig und wird sowohl von der Schülervertretung unserer Schule als auch vom Kollegium empfohlen.
  • Tests finden an drei Tagen in der Woche statt.
  • Weiterhin gelten selbstverständlich immer noch die bekannten AHA+L Regeln.

Im Namen des Kollegiums wünsche ich uns allen eine gesunde und angenehme Schul-Zeit

Petra Drobek