Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
sicherlich haben Sie und habt ihr in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung der Corona-Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen, die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher hat das Land NRW entschieden weitergehende Maßnahmen zu treffen.
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher für die Schulen in NRW ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 5, 6 und 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, müssen Eltern der Schule gegenüber schriftlich mitteilen, wenn das Kind nicht zur Schule kommt. Dies geht auch mit einer Mail an die Klassenleitung. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler in den Distanzunterricht wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzunterricht ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Jahrgängen 5-7 und der obligatorische Distanzunterricht in den Jahrgängen 8-13 sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.
Wir bitten Sie und euch um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung!
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich bitte an die Klassenleitungen Ihres Kindes oder nehmen Sie auch gerne am Montag telefonisch Kontakt zu uns auf.
Im Namen des gesamten Kollegiums der Aletta-Haniel-Gesamtschule wünschen wir Ihnen und Ihren Kindern alles Gute und bitte bleiben Sie gesund!