Sprachförderkonzept 5/6

Getrennte Unterrichtung der Lerngruppe

Bei diesem Modell wird die Lerngruppe geteilt, der Unterricht erfolgt aber parallel. Überwiegend ist bisher so vorgegangen worden, dass die Gruppe nicht halbiert, sondern eine kleinere Gruppe von 6 -10 SchülerInnen ausgewählt wurde, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde. Der besondere Förderbedarf basiert vorrangig auf der Feststellung sprachlicher Defizite. Insbesondere SchülerInnen mit Migrationshintergrund, deren sprachliche Sozialisation nicht zum ausreichenden Erwerb der deutschen Sprache geführt hat, sollte die Kleingruppe vorbehalten sein.

Ein weiteres Kriterium für die Zuweisung in die Kleingruppe kann sein, dass auffällige Schwierigkeiten im methodischen Bereich vorliegen und die SchülerInnen mehr Zeit brauchen, um grundlegende Arbeitstechniken zu erwerben. Auch für sehr verhaltensauffällige Schülerinnen, die in der Großgruppe das Lernen erheblich beeinflussen, kann die Zuweisung zur Kleingruppe durchaus regulierende Funktion haben.

Feststellung des Förderbedarfs

Die ersten, in der Regel im Team-Teaching unterrichteten 3-4 Wochen wurden bisher als ausreichende Grundlage für die Feststellung von besonderem Förderbedarf hinsichtlich sprachlicher, methodischer oder sozialer Defizite betrachtet. Der seit dem Schuljahr 03/04 durchgeführte Sprachstandstest im gesamten Jahrgang 5 bietet eine weitere Hilfestellung, insofern bei der Auswertung des Tests festgelegt wurde, dass Schülerinnen, die weniger als 50 Punkte erreicht haben, besonderen Förderbedarf besitzen.

Team-Teaching

Die gemeinsame Unterrichtung der ganzen Klasse ist insbesondere in den ersten Wochen sinnvoll, um die SchülerInnen kennen zu lernen, ihren Leistungsstand festzustellen und SchülerInnen mit besonderem Förderbedarf zu erkennen.
Auch bei der Einführung neuer Unterrichtsthemen kann das Team-Teaching eine sinnvolle Organisation der Doppelbesetzung sein, um einen gemeinsamen Einstieg zu gewährleisten. Grundsätzlich können im Team-Teaching auch gemeinsame Projekte vorbereitet und durchgeführt werden.

Vertretungsunterricht als Sprachunterricht

Mit dem Schuljahr 2003/2004 wurde eingeführt, dass jede spontan zu vertretende Unterrichtstunde, die nicht von einem in der Klasse unterrichtenden Fachlehrer gegeben wird, Sprachunterricht sein soll. Für diesen Vertretungsunterricht stehen in jedem Klassenraum (grüne) Ordner zur Verfügung, die Arbeitsblätter zur Rechtschreibung in Klassenstärke, ein Lösungsblatt und ggf. didaktische Hinweise enthalten. Die Kinder besitzen grüne Schnellhefter, in die die bearbeiteten Arbeitsblätter eingeheftet werden. Die Schnellhefter bleiben in der Schule. Die Kontrolle der Übungen soll am Ende des Unterrichts stattfinden.

Deutsch als Zweitsprache

Die sprachlichen Defizite sowohl bei den MuttersprachlerInnen als auch bei den Kindern mit Migrationshintergrund machen es sinnvoll und notwendig, sich im Deutschunterricht an Inhalten und Methoden von Deutsch als Zweitsprache zu orientieren. Der Deutschunterricht in 5/6 ist daher vorrangig Spracherwerbsunterricht. Das beinhaltet eine verstärkte Orientierung an der Vermittlung von Sprachstrukturen, um die SchülerInnen in die Lage zu versetzen, sprach- und situationsangemessen korrekt zu formulieren und grammatische Strukturen in Texten zu verstehen.

Verbindliche Unterrichtsvorhaben

Mit den verbindlichen Unterrichtsvorhaben liegen für die Jahrgänge 5 und 6 fünf Unterrichtseinheiten vor, die sich an der Leitlinie Deutsch als Spracherwerbsunterricht orientieren. Alle Unterrichtsvorhaben gehen aus von einem sprachlichen Schwerpunkt, dessen Behandlung im Unterricht ebenso wie die ihm jeweils zugeordneten Themen und Methoden obligatorisch für alle Klassen sind. Das dazu erarbeitete Material, das sich im Bereich der GA an Deutsch als Zweitsprache, im Bereich der EA verstärkt an der Vorgehensweise im Deutschbuch orientiert, soll für die Teams Hilfestellung sein, die Differenzierung und die für den Deutschunterricht der weiterführenden Schule ungewohnte Orientierung am Spracherwerb vorzunehmen. Mit der Verbindlichkeit soll gewährleistet sein, dass die Schülerinnen am Ende von 5/6 sprachlich und methodisch über Kompetenzen verfügen, die in den Kernlehrplänen gefordert werden.