Abschlüsse in der Sek. I

FOR QFOR • HA 10 • HA 9

Fachoberschulreife (FOR)

Fächergruppen:

  1. D, E, M, WP1
  2. übriges Fach: Che, Phy, Bio, Rel, Erd usw.
Bedingungen für die Vergabe von FOR
Grundvoraussetzungen: 2 E-Kurse Wichtige Hinweise:

Zusätzliche E-Kurse müssen ausreichend sein. Mangelhafte Leistungen in zusätzlichen E-Kursen werden wie ausreichend Leistungen in Grundkursen betrachtet und müssen ggf. ausgeglichen werden.

E-Kurse und WP1: ausreichend
G-Kurse: befriedigend
andere Fächer: ausreichend und 2 befriedigend
Ausgleichsmöglichkeiten
kein Abschluss, weil… Abschluss durch Ausgleich
D oder M oder E oder WP1 um mehr als eine Notenstufe unterschritten ———
D oder M oder E oder WP1 in mehr als einem Fach unterschritten ———
ein übriges Fach um bis zu 2 Notenstufen unterschritten Abschluss ohne Ausgleich
D oder M oder E oder WP1 um 1 Notenstufe unterschritten D oder M oder E oder WP1 um 1 Notenstufe besser
D oder M oder E oder WP1 um 1 Notenstufe unterschritten und 1 übriges Fach um bis zu zwei Notenstufen unterschritten D oder M oder E oder WP1 um eine Notenstufe besser
1 übriges Fach um 1 Notenstufe unterschritten und 1 weiteres übriges Fach um bis zu 2 Notenstufen unterschritten 1 anderes Fach um 1 Notenstufe besser

Nachprüfung: Eine Nachprüfung kann nur in einem Fach mit Minderleistungen bezogen auf die jeweils geforderte Leistung abgelegt werden. Eine Nachprüfung in einem Fach mit Minderleistung kann auch abgelegt werden, wenn bei Verbesserung um eine Note und anschließender Anwendung der Ausgleichsbestimmungen ein Abschluss oder eine Berechtigung vergeben werden kann. Eine Nachprüfung ist allerdings nicht zulässig, um das nachgeprüfte Fach zu einem Ausgleichsfach zu machen. In einem Fach mit der Note „ungenügend“ kann keine Nachprüfung durchgeführt werden.